Sonderrichtlinien und Auswahlkriterien
Nachstehend finden Sie für die Umsetzung des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 relevante Unterlagen.
Für bundesweite Vorhaben bzw. Vorhaben von bundesweiter Relevanz sowie für Flächenmaßnahmen bilden die Sonderrichtlinien des Bundes den rechtlichen Rahmen.
Hierzu zählen folgende Richtlinien:
- Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven
und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (SRL ÖPUL)
- Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Gewährung von Zahlungen für aus
naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (SRL
Ausgleichzulage - AZ)
- Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im
Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020
(SRL LE-Projektförderungen)
Für die Auswahl von Vorhaben im Bereich der LE-Projektförderungen kommen ferner Auswahlverfahren und Auswahlkriterien zur Anwendung, welche zusammengefasst in einem eigenen Dokument vorliegen. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass neben der entsprechenden Richtlinie des BMLFUW teilweise auch noch andere Richtlinien (z. B. Allgemeine Rahmenrichtlinie, Richtlinien der Bundesländer bzw. anderer an der Abwicklung beteiligter Stellen) gelten.
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Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014 - 2020
Erfahren Sie mehrHier finden Sie die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 ("LE-Projektförderungen").
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Projektauswahlkriterien für die ländliche Entwicklung 2014-2020
Erfahren Sie mehrHier finden Sie die Beschreibung der Verfahren und Kriterien, welche für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 zur Anwendung kommen.
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Sonderrichtlinie Ausgleichzulage (AZ) 2014-2020
Erfahren Sie mehrHier finden Sie die Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Gewährung von Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete.
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Sonderrichtlinie ÖPUL 2014-2020
Erfahren Sie mehrHier finden Sie die Sonderrichtlinie des BMLFUW für das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft.
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Sonderrichtlinie zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln
Erfahren Sie mehrHier finden Sie die Sonderrichtlinie zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln.
Förderungsansuchen können unter Verwendung der von der Förderungsabwicklungsstelle aufgelegten Formulare bis spätestens 31. Oktober des der Förderung vorangehenden Jahres bei der Abwicklungsstelle vorgelegt werden. Lediglich in der Maßnahme Vermarktung und Markterschließung können auch unterjährige Vorhaben beantragt werden.
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Sonderrichtlinie zur Gewährung von Vorschusszahlungen
Erfahren Sie mehrHier finden Sie die Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Gewährung von Vorschusszahlungen für Empfänger von GAP-Beihilfen.