Programmbegleitung
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Begleitausschuss LE 14-20
Erfahren Sie mehrGemäß Art. 47 der Gemeinsamen Verordnung (EU) 1303/2013 ist ein Ausschuss zur Begleitung der Durchführung des Programms einzurichten.
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Jährlicher Zwischenbericht
Erfahren Sie mehrVon 2016 bis einschließlich 2023 übermittelt jeder Mitgliedstaat gemäß Art. 50 der Gemeinsamen Verordnung (EU) 1303/2013 einen jährlichen Bericht über die Durchführung des Programms.