Mindestanforderungen für Handytestung
Gemäß Anhang 6 Z 4. lit. a) der EAG-VO hat eine Prüfung der Funktionsfähigkeit der zur grenzüberschreitenden Verbringung bestimmten gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräte und damit auch von für die grenzüberschreitende Verbringung bestimmten gebrauchten Mobiltelefone zu erfolgen.