Seit April 2010 sind die gemäß § 24 und § 25 der Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008) fälligen Meldungen für das Kalenderjahr 2009, dem ersten vollständigen Meldejahr seit Inkrafttreten dieser Regelung, abzugeben.
Nähere Informationen sind in beiliegendem Merkblatt zusammengefasst.
Veröffentlicht am 13.10.2014,
Abfall- und Altlastenrecht (Abteilung V/2)