Biozide
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Neue Vorschriften für Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen der 1. und 2. Generation
Erfahren Sie mehrAb 1. März 2018 dürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes in der Europäischen Union Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen nur mehr dann für private Verbraucher/innen zugelassen werden, wenn diese Produkte nicht als reproduktionstoxisch gemäß CLP-Verordnung eingestuft werden müssen. Die entscheidende Konzentrationsgrenze für die Wirkstoffe liegt bei 0,003 % im Produkt.
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Workshop zu Repellentien
Erfahren Sie mehrAm 22. und 23. Juni 2016 hat die Biozidbehörde im Umweltressort (Abt. V/5) einen Workshop über Repellentien abgehalten..
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BiozidprodukteG-Gebührentarifverordnung 2014, BGBl. II Nr. 291/2014
Erfahren Sie mehrDie BiozidprodukteG-GebührentarifV 2014 enthält Tarife für Anträge auf Genehmigung von Wirkstoffen und auf Zulassung von Biozidprodukten.
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Beratung
Erfahren Sie mehrDas Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus ist Competent Authority gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012.
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Zugangsbescheinigung, LoA
Erfahren Sie mehrDie Kommission hat Vorlagen für Zugangsbescheinigungen (Letters of Access) herausgegeben.