In Österreich gibt es keine Kernkraftwerke. Allerdings befinden sich 14 Anlagen in einer Entfernung von weniger als 200 km von Österreichs Grenzen. Schwere Unfälle mit weitreichenden und schwerwiegenden Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden. Das BMNT hat die Aufgabe, Vorkehrungen zu treffen, um die österreichische Bevölkerung bei einem radiologischen Notfall zu schützen:
- internationale Vereinbarungen und automatische Alarmierungssysteme für die rasche Alarmierung der zuständigen Behörden und die rasche Warnung der Bevölkerung
- Entscheidungshilfesysteme zur Prognose möglicher Auswirkungen von radiologischen Notfällen
- Messsysteme wie das österreichische Strahlenfrühwarnsystem überwachen permanent die Umwelt auf radioaktive Kontaminationen
- Information der Bevölkerung über Verhaltensempfehlungen und Schutzmaßnahmen bei radiologischen Notfällen
- Pläne zur laborgestützten Überwachung der Umwelt auf radioaktive Kontaminationen, wie der österreichweite Probenahmeplan
- Notfallpläne auf Bundes- und auf Landesebene, die konkrete Ablaufpläne für die Umsetzung der geplanten Schutzmaßnahmen im Ernstfall enthalten
- Notfallübungen, um Notfallpläne zu überprüfen und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen
- rechtliche Grundlagen für eine effiziente Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, wie Strahlenschutzgesetz und vor allem die Interventionsverordnung
Veröffentlicht am 03.01.2019,
Strahlenschutz (Abteilung I/7)