Infos für Behörden
Der Strahlenschutz ist in Österreich über das Strahlenschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen geregelt. Die Natürliche Strahlenquellen-Verordnung schützt Arbeitskräfte und Bevölkerung vor erhöhter Strahlenbelastung durch natürliche radioaktive Stoffe wie z.B. Radon.
Zuständig für den Vollzug sind die Landesregierungen bzw. die Stadt Wien. Vorschreibungen zum baulichen Radonschutz finden sich in den verschiedenen Baugesetzen der Länder. Hier sind wiederum die Gemeinden als Baubehörde zuständig.
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Radon - Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörde
Erfahren Sie mehrWelche gesetzlichen Bestimmungen es gibt und welche davon für Sie relevant sind, erfahren Sie an dieser Stelle.